Leistungen
Taxifahrten
Der Schwerpunkt unserer Unternehmen liegen u.a. in der klassischen individuellen Taxi-Dienstleistung. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bringen Sie sicher und routiniert an Ihr Ziel - unabhängig davon ob sie ein gemütliches Gläschen mehr als geplant getrunken haben oder einfach die Bequemlichkeit zu schätzen wissen auch bei strömendem Regen trockenen Fußes nach Hause zu kommen. Darüber hinaus ersparen Sie sich die nervenaufreibende Suche nach einem Parkplatz oder das Orientieren in einer Ihnen vielleicht unbekannten Gegend.
Großraum- & Rollstuhl-Taxifahrten
Sie sind mit mehr als 4 Personen unterwegs oder benötigen eine Beförderung in Ihrem eigenen Rollstuhl? Auch für diese Fälle bieten unsere Unternehmen die passenden Lösungen durch den Einsatz von Fahrzeugen bis zu 6 bzw. bis zu 8 Fahrgästen bzw. bis zu 4 Fahrgästen zuzüglich 1 Rollstuhl-Fahrgast. Bitte beachten Sie jedoch daß sich zur Durchführung der genannten Sonderfahrten eine rechtzeitige Vorbestellung empfiehlt damit wir das jeweils passende Fahrzeug für Sie disponieren können.
Krankenfahrten
Ein weiteres Hauptgeschäftsfeld stellen sitzende Krankenbeförderungen dar. Diese sogenannten Krankenfahrten richten sich an Patienten die nicht mit dem Krankentransport- oder Notarztwagen befördert werden müssen jedoch auch nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum jeweiligen Behandlungsort fahren können. Wir sind Vertragspartner aller gesetzlicher Krankenkassen, der Berufsgenossenschaften sowie der Deutschen Rentenversicherung und führen u.a. folgende Krankenbeförderungen für Sie zuverlässig durch:
- Fahrten zu und von ambulanten Untersuchungen in Arztpraxen und Kliniken
- Fahrten zu und von stationären und teilstationären Klinikaufenthalten
- Fahrten zu und von ambulanten Serienbehandlungen (Chemo-/Bestahlungs-/Reha-Fahrten usw.)
- Fahrten zu und von ambulanten Physio-Therapien
- Fahrten zu und von Dialyse-Einrichtungen
- Fahrten zu Facharztpraxen und Medizinischen Versorgungszentren
Wichtig: Sie als Patient haben grundsätzlich die freie Wahl unter den zugelassenen Personenbeförderungs-unternehmen. Nehmen Sie Ihr Wahlrecht in Anspruch und bestehen Sie darauf von uns befördert zu werden. Sprechen Sie uns an wenn es in diesem Zusammenhang mit einzelnen Behandlungseinrichtungen zu unzulässigen Vorgaben oder Irritationen kommen sollte.
Überland- & Fernfahrten
Auch für Fahrten die über den gängigen Radius von bis zu 80 Kilometern hinausgehen bieten wir für Sie die passende Lösung für Ihren Beförderungswunsch - und bei einer frühzeitigen Abstimmung derartiger Fahrten über den Tarifgeltungsbereich hinaus auch attraktive Festpreise unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche und Vorstellungen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf damit wir Ihnen einen individuellen Preis anbieten können.
Fahrdienste
Auch die Beförderung von Waren und Erzeugnissen können Sie vertrauensvoll in unsere Hände legen. Regional - National -Europaweit. Vieles ist möglich - auch Express-Direkt-Verkehr. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage um ein individuelles Angebot für Sie erstellen zu können.
Direkt-Abrechnung mit Kostenträgern
- Als Partner aller Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und der Deutschen Rentenversicherung rechnen wir diese Fahrten für gesetzlich Kranken- bzw. Unfallversicherte bei Vorliegen der erforderlichen Unterlagen direkt mit den Kostenträgern ab.
- Gesetzlich Krankenversicherte haben - mit Ausnahme der von der Zuzahlung befreiten Patienten - eine vom Gesetzgeber vorgegebene Zuzahlung in Höhe von 10 % der Fahrtkosten (mindestens jedoch 5 € bzw. höchstens 10 € je Besetztfahrt) zu entrichten. Dieser Betrag wird von uns bei der Abrechnung mit den Kostenträgern in Abzug gebracht.
- Als Opfer eines Arbeits-, Berufs- oder Betriebsunfalles bzw. bei einer anerkannten Berufskrankheit werden die Fahrtkosten in voller Höhe von uns mit der zuständigen Berufsgenossenschaft abgerechnet. Eine Zuzahlung ist in diesen Fällen nicht zu entrichten.
- Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4), auch Taxischein genannt
- Bei nicht genehmigungsfreien Fahrten zusätzlich die Genehmigung der Fahrtkosten durch den Kostenträger. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang: Die Ausgabe einer Krankenbeförderungs-Verordnung durch den Arzt stellt noch keine Genehmigung der Fahrtkosten dar sondern bescheinigt lediglich die Notwendigkeit der Beförderung. Eine Kostenzusage erhalten Sie ausschließlich bei Ihrer Krankenkasse. Idealer Weise sollte diese schriftlich vorliegen um spätere Komplikationen bei der Abrechnung zu vermeiden.
- Bei Arbeits- und Berufsunfällen ist in der Regel keine Fahrtkostengenehmigung erforderlich.
- Bei Serienfahrten im Rahmen von Dialysebehandlungen, Bestrahlungs- oder Chemotherapien sowie ambulanten Reha-Maßnahmen und dergleichen zusätzlich nach Behandlungsabschluß eine Anwesenheitsbescheinigung der Behandlungseinrichtung oder eine von Ihnen unterschriebene Fahrtenliste.
Gerne beraten wir Sie ausführlich und sind Ihnen wenn gewünscht bei der Beschaffung der notwendigen Unterlagen gerne behilflich. Sprechen Sie uns einfach an - wir freuen uns auf sie!
Abrechnung von Krankenfahrten mit Privat-Krankenversicherten
Privatpatienten finden in uns ebenfalls einen Partner für die zuverlässige Patientenbeförderung. Da jedoch eine direkte Abrechnung mit den privaten Krankenversicherungen leider nicht möglich ist müssen wir diesem Personenkreis unsere Dienstleistung direkt in Rechnung stellen: Entweder Sie bezahlen Bar nach Ende der Fahrt und erhalten von uns eine Fahrpreisquittung oder aber wir schicken Ihnen eine Rechnung zu die Sie bargeldlos begleichen können. Diese Unterlagen müssen Sie selbst zusammen mit Ihrer Krankenbeförderungs-Verordnung zur Kostenerstattung an Ihre Krankenversicherung einreichen.